Johann Frank, Johannes Berchtold (Hg)
Ethos der Macht
br., 740 Seiten, 59,90 €
Duncker & Humblot, Berlin 2025
von Alexander von Pechmann
Ethos der Macht – die Analyse der Zuordnung und Verknüpfung dieser zwei schillernden Grundbegriffe dürfte nicht nur für Philosophen von Interesse sein. Doch höchst irritierend ist auf den zweiten Blick, dass als Herausgeber dieses umfangreichen Sammelbands die Landesverteidigungsakademie in Wien, Stiftsgasse 2a firmiert und mit ihr der Generalmajor Johann Frank sowie der vormalige Leiter der „Männerpolitischen Grundsatzabteilung“ im österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Johannes Berchtold. Die Irritation löst sich jedoch bald, da die Herausgeber im Nachwort klar bekennen, dass die Beiträge zum Ethos der Macht angesichts der globalen Herausforderungen dem „Ziel der Stärkung EUropäischer Handlungsmacht“ (731) dienen. Das Werk verhandelt also in diesem militärpolitischen Kontext die Frage nach der geistig-moralischen Aufrüstung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, um der Europäischen Union im Konzert der Weltmächte (wieder) einen ‚Platz an der Sonne’ zu verschaffen oder, wie es heißt, „ihre Rolle im internationalen Machtgefüge neu (zu) bestimmen, wenn sie nicht zum ‚Werk anderer’ werden“ will (733).
Mit seinen insgesamt 24 Beiträgen umfasst der Band in der Tat ein breites Themenspektrum, das von der Analyse prägender Machtkonstellationen in der Geschichte Europas über die begrifflich-systematische Erörterung des Machtbegriffs bis hin zu Untersuchungen der Bedingungen und Potentiale europäischer Machtpolitik reicht. Zwar werden die Artikel etwas großspurig als „Forschungsbeiträge“ zu dieser Thematik vorgestellt, sie sind jedoch einzelne, relativ selbständige Aufsätze, die sich sowohl methodisch als auch der Qualität nach stark unterscheiden. Sie kreisen allerdings allesamt um die Thematik und Problematik der Herstellung eines „europäischen Identitätsbewusstseins“. An diesem Projekt haben Autoren – um nur die bekanntesten zu nennen – wie Peter Sloterdijk mit einem einleitenden Beitrag zum europäischen „Geist selbstverstärkender Prozesse“, Herfried Münkler zur Militärgeschichte der frühen Neuzeit sowie zum Ukrainekrieg, der Linzer Philosoph Max Gottschlich zum Begriff der Macht sowie zu Fragen des „kulturellen Verfalls“, der Hagener Philosoph Klaus Honrath zum Vorstellungswandel vom „gerechten Krieg“ bei Thomas Mann sowie zum Konzept der Friedenssicherung bei Kant mitgewirkt sowie schließlich der umstrittene Rostocker Historiker Egon Flaig mit seiner streckenweise ermüdenden Philippika „Ohne Opferbereitschaft können Demokratien nicht überleben“, die sich gegen einen unpatriotisch selbstgefälligen ‚Zeitgeist’ richtet. Erwähnenswert sind darüber hinaus die thematisch etwas quer liegenden Beiträge des Wiener Philosophen Valentin Schwab zur „Anerkennung als konstitutive(m) Moment der Selbstbestimmung“ sowie des Amsterdamer Philosophen Christian Krijnen über die „Vielfalt der Kulturen und die Macht der Freiheit“, die sich in ihren Argumentationen nicht nahtlos ins Schema der geistig-moralischen Aufrüstung einfügen.
Sieht man angesichts dieser Themenvielfalt auf die politisch-ideologische Gemeinsamkeit der beitragenden Autoren, so nehmen sie im Blick auf Europa überwiegend eine liberal-konservative Perspektive ein, die sich – mehr oder weniger – nach rechts von einem dumpfen und revisionistischen Nationalismus, vor allem aber nach links von einem ‚kritisch-zersetzenden’ Individualismus oder ‚unpatriotischen’ Kosmopolitismus abgrenzt.
Überraschend oder nicht ist der Hintergrund und die Folie der meisten Beiträge zum „Ethos der Macht“ die Philosophie Hegels, die bei den Explikationen des Begriffs der Macht hinsichtlich deren innerer Logik, ihrer natürlichen Dynamik sowie ihrer geistigen Wirksamkeit, aber auch bei den Interpretationen der real-geschichtlichen Machtverhältnisse Pate steht. Hegel, so der Tenor der Beiträge, der vor allem im ersten Teil des Bandes ausgearbeitet wird, habe das (Vor-)Bild von einem „Ethos der Macht“ geliefert, in dem die Grundbegriffe der Freiheit, des Ethischen, des Rechts sowie der Macht und ihrer Ausübung in ein solch dialektisches, einander ergänzendes System gebracht sind, das sich in die Formel einer „vernunftbestimmten Freiheitsordnung“ fassen lässt. Und das moderne Europa bzw. die Europäische Union gilt den Autoren als der historische wie räumliche Hort einer solchen vernunftbestimmten Freiheitsordnung, die allerdings immer wieder von innen wie besonders auch von außen bedroht und gefährdet und daher zu verteidigen sei.
Um diese Idee von Europa kreisen die Beiträge, ob historisch ihrer Genese bei den alten Griechen wie in der Neuzeit und Moderne nachgegangen wird, ob es um die Verankerung dieser Idee in der Gefühlswelt der Bürger qua Bildung oder um die Analyse und Konzeption einer europäischen Machtpolitik sowohl nach innen als auch nach außen in den Machtbeziehungen zu nicht-europäischen Kulturen bzw. Machtzentren geht.
Ein wesentlicher, auf Hegel zurückgehender Gedanke ist dabei, dass es abstrakt sei, die inner- wie zwischenstaatlichen Beziehungen auf die bloße Macht ohne Ethos zu reduzieren, sondern dass beide, Ethos und Macht, zusammengehören, weil die Ausübung von Macht immer schon mit einem bestimmten Ethos, d.h. mit Werten und Überzeugungen, verbunden sei, und dass daher den diversen Machtspielen unterschiedliche, auch gegensätzliche Wertsysteme zugrunde liegen. In diesem Sinne bilden die sogenannte ‚realistische’ sowie die ‚idealistische’ Perspektive auf Machtverhältnisse keinen Gegensatz, sondern gehören in Wirklichkeit zusammen und sind nur mühsam voneinander zu trennen (wobei dann die strikte Trennung beider Sphären ihrerseits wieder zu einem Wert bzw. Ethos werden kann).
Statt im Weiteren in die Details zu gehen, möchte ich hier nur der philosophisch interessanten Frage nach der inneren Konsistenz der zugrundegelegten Idee von Europa nachgehen sowie der Frage, warum sich gerade Hegels Philosophie als Folie eignet, um die auch militärische Handlungsmacht der Europäischen Union bestimmen und stärken zu können. Bekanntlich hat Hegel – im Gegensatz zu Kant – den Gedanken von „Vereinten Nationen“ als Endziel aller menschlichen Anstrengungen in seiner „Rechtsphilosophie“ strikt abgelehnt. Für ihn ist die Geschichte der Menschheit zwar der Fortschritt im Bewusstsein der Freiheit, das zunächst innerlich im christlichen Europa, im Bewusstsein der Freiheit und Gleichheit aller Menschen vor Gott, seinen Ausdruck fand und sich dann zu seiner Zeit in der Gestalt des Rechtstaats, der die gleiche Freiheit aller anerkennt, auch äußerlich realisiert und institutionalisiert hat. Hegel hat sich jedoch entschieden gegen die kantische Idee gewandt, dass ein solcher Fortschritt zum Rechtsstaat auch auf der Ebene zwischen den Staaten stattfinden könne und müsse. Für Hegel ist und bleibt der rechtlich verfasste Volks- oder Nationalstaat die „höchste Macht auf Erden“, und daher befinden sich die Beziehungen dieser Mächte notwendigerweise in einem rechtlos natürlichen Zustand, der jederzeit die Gewalt, d.h. Kriege zwischen den souveränen Staaten, möglich macht. Daher bleibt für ihn die Idee von im Recht vereinten Nationen, so sein Einwand gegen Kant, das bloß moralische Sollen einer abstrakt praktischen Vernunft, das ohne jede geschichtliche Wirksamkeit sei.
Und es ist offensichtlich dieser unaufgelöste Gegensatz in Hegels Geschichtsphilosophie zwischen dem erreichten rechtlich-friedlichen Zustand der Staaten im Inneren und dem rechtlos-natürlichen Zustand im Äußeren, der der Landesverteidigungsakademie auf der einen Seite dazu dient, in den Beiträgen mit Hegel das Ethos einer „vernunftbestimmten Freiheitsordnung“ zu entfalten, das heute – über den Nationalstaat hinaus – die Europäische Union trägt, auf der anderen jedoch dazu, die machtpolitischen ‚Notwendigkeiten’ formulieren zu können, um im globalen Machtkampf weiter zu bestehen. Diese ‚Notwendigkeiten’ kreisen insbesondere im letzten Teil des Bandes, neben der wirtschaftlichen und politischen, vor allem um die militärische Macht.
Meist implizit, manchmal auch explizit wird damit der Gedanke Kants von den „Vereinten Nationen“ oder eines „globalen Rechtsstaats“ als politischem Handlungsziel verworfen. Denn würde man hierin nicht Hegel, sondern Kant folgen, so wäre in militärischer Hinsicht Abrüstung die notwendige Konsequenz dieser Zielstellung. „Stehende Heere (miles perpetuus [Berufssoldaten]) sollen mit der Zeit ganz aufhören“, heißt es im dritten Präliminarartikel zum „Ewigen Frieden“. Stehende Heere, so Kants Argumente, bedrohen schon durch ihre schiere Existenz „andere Staaten unaufhörlich mit Krieg“, sie reizen an, sich gegenseitig zu übertreffen, kosten oft im Frieden mehr als im Krieg und sie machen einen Gebrauch vom Menschen „als bloßen Maschinen und Werkzeugen“ in der Hand des Staates, „der sich nicht wohl mit dem Rechte der Menschheit in unserer eigenen Person vereinigen lässt.“ Diese kantische Forderung der Abrüstung freilich hätte für die Landesverteidigungsakademie langfristig die bittere Folge, sich überflüssig zu machen. Doch wer will das schon?
Bezeichnenderweise wird denn auch nirgends auf den Widerspruch in der Realität verwiesen, dass die Nationalstaaten, ganz im Sinne Kants, einerseits mit ihrem Beitritt zu den „Vereinten Nationen“ in ihrem Verhältnis zueinander ausdrücklich auf die Androhung und Ausübung von Gewalt verzichtet haben, um Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen, dass andererseits aber zugleich die militärtechnischen Innovationen und die Militärinvestitionen dieser Staaten immer wieder kaum vorstellbare Dimensionen annehmen. Offensichtlich besteht bei allen Autoren des Bandes die stillschweigende Übereinkunft, dass der ehrwürdige Grundsatz des Völkerrechts „pacta sunt servanda“ – für Rechtsphilosophen wie Hans Kelsen die Quelle allen Rechts – in der gegenwärtig „unerlösten Welt“ ohne Bedeutung und damit die Vernunft in ihrer Gesetzgebung machtlos sei.
Dennoch blitzt in manchen Beiträgen der Gedanke auf, dass die Gewalt, ihre Androhung und Ausübung nicht das Letzte ist. So etwa formuliert Max Gottschlich am Schluss seiner Analyse des Machtbegriffs in Sinne Kants: „In der Überwindung des Naturzustands … durch eine vernunftbestimmte Ordnung liegt die Hauptaufgabe der Gestaltung der internationalen Beziehungen“ (69). Aber er deutet diese „vernunftbestimmte Ordnung“ sofort wieder im Sinne der europäischen Tradition, nach der andere Kulturen und ihre politischen Systeme als defizitär beurteilt werden, so dass ein solcher Austritt aus dem Naturzustand nur dann als möglich erscheint, wenn andere Kulturen sich dem entworfenen Modell europäischer Vernunft anschließen. In eben dieser Bedingung sieht nun aber Valentin Schwab in seinem Aufsatz „Anerkennung als konstitutives Moment der Selbstbestimmung“ die Gefahr, „dass das eigentlich freiheitskonstitutive Anerkennungsgeschehen nicht zum Frei-Setzen des jeweils anderen kommt, sondern in der bestimmenden Vorschreibung eines Sollens stecken bleibt“ (209). Für ihn ist diese frei-setzende Anerkennung des anderen „die Bedingung der Erkenntnis dessen, ‚was im [des anderen Staates] Innern vorgeht“ (209). Was allerdings diese Erkenntnis des ‚Innern’ des anderen Staates, dessen Geschichte und Tradition, dessen Ethos, d.h. Welt- und Gesellschaftsverständnisses, wäre, wird nirgends ausgeführt. Man beruhigt sich stattdessen meist bei der abstrakten Gegenüberstellung eines freiheitlichen vs. autoritären Systems, die den ganz unterschiedlichen Kulturen und ihren Werte- und Rechtssystemen übergestülpt wird.
Mit Recht stellt daher Christian Krijnen in seinem Aufsatz „Die Vielfalt der Kulturen und die Macht der Freiheit“ die Frage, wie sich „angesichts heutiger Diskussionen über Rassismus und Kolonialismus noch Wertunterschiede zwischen bzw. Fortschrittsstufen von Kulturen unterscheiden lassen? Sind sie nicht als Kultur alle das Werk des Geistes und damit der Freiheit?“ (362). Würde ein Anerkennungsgeschehen „nicht geradezu verhindert, wenn die Philosophie von der Überlegenheit der Moderne ausgeht und dem Anderen durch ihre Macht ein ihm äußerliches Modell aufdrängt oder aufzudrängen sucht?“ (ebd.) Allerdings ist seine Antwort auf diese berechtigte Frage nur eine höchst ausführliche Rekonstruktion des Hegelschen Gesamtsystems als einer „Philosophie der Freiheit“. Dieser Philosophie entsprechend müssen dann, so seine Schlussfolgerung, „Staaten, Kulturen, Identitäten usw. … als Konkretisierung des Prinzips der Freiheit gedacht werden können. Nur insofern sind sie anzuerkennen“ (379). Allerdings räumt er bei diesem „Gedachtwerden“ ein, dass im Rahmen einer solchen vergleichenden interkulturellen Philosophie nicht ‚wir’ den Inhalt vorgeben, sondern „dass die Repräsentanten der thematischen Kultur … die Freiheitsbestimmtheit ihrer Kultur selbst dartun und damit das Material für die dialogische philosophische Reflexion vorgeben“ (385). Auf der Grundlage dieses Materials wäre dann, so Krijnen, „aus Hegel’scher Sicht zu prüfen, was es mit der Freiheitsbestimmtheit auf sich hat“ (ebd.). Wer die Note „6“ bekommt, fliegt raus. Nicht ansatzweise wird in dem Sammelband die Breite der methodischen und inhaltlichen Debatten und Resultate im Rahmen der interkulturellen Dialoge zur Kenntnis genommen.
Gänzlich außen vor bleibt schließlich die große geistige Herausforderung, wie das „Ethos der Macht“ denn im gegenwärtigen Zeitalter des Anthropozäns zu bestimmen wäre. Sie müsste Antworten auf den Machtgebrauch unter den Bedingungen des rasanten Klimawandels, des Artensterbens, der Umweltverschmutzung etc. geben. Dafür dürfte freilich weder Hegels Philosophie der Freiheit, die doch ihre Zeit auf den Begriff zu bringen unternahm, die rechte Folie sein, noch dürfte die militärische Stärkung der „Europäischen Handlungsmacht“ das rechte Mittel sein, um die langfristig bedrohte Fortexistenz der Weltgesellschaft dauerhaft zu sichern. Aus einer solch planetaren Perspektive haben all diese Bemühungen um eine wehrhafte „europäische Identität“ etwas Kläglich-Provinzielles und Verantwortungsloses. So enthält der Band, abgesehen von der beträchtlichen Gelehrsamkeit der Autoren, leider nichts, was über die Gewalt, ihre Androhung und mögliche Ausübung, sowie über deren ethische Legimitation hinausweist.