Heft 73: Gemeineigentum

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42. Jahrgang 2023, 164 Seiten, broschiert

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Schwerpunkt des Hefts ist die Tagung „Privateigentum auf dem Prüfstand“, die der WIDERSPRUCH am 17. September 2022 durchgeführt hat. Der Anlass zu dieser Tagung war die breiter und intensiver werdende öffentliche Debatte um das private Eigentumsrecht, die sich in der jüngsten Vergangenheit angesichts der Wohnungsnot und den Mietexplosionen in den Großstädten am Boden- und Mietrecht, an den ‚kaputtsparenden’ Privatisierungen im Gesundheitswesen, aber auch an neuen Formen einer Sharing Economy entzündet hat. Über diese Konfliktfelder hinaus lassen auch die ungenügenden Bewältigungsstrategien der globalen ökologischen wie sozialen Krisen zunehmend Zweifel am bestehenden kapitalistischen Privateigentumsrecht aufkommen.

Allerdings konzentrierte sich die Tagung nicht nur auf die Kritik der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse, sondern befasste sich vor allem mit praktischen wie theoretischen Alternativen, die nicht mehr auf dem privaten und exklusiven, sondern auf einem gemeinschaftlichen und sich demokratisch organisierenden Eigentumsrecht beruhen.

Den Anfang machte Jenny Stupka, eine der Sprecher:innen der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Dieser Initiative geht es – erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – nicht mehr darum, der Wohnungsnot durch staatliche Zuschüsse oder Eingriffe ins Marktgeschehen zu begegnen; sie fordert vielmehr die Vergesellschaftung des großen, bislang privaten Wohnungsbestands in Berlin und dessen Überführung in die Rechtsform eines Gemeineigentums, in dem die Bewohner wie die Stadtbevölkerung das Recht der Mitbestimmung besitzen. Nur so würden die Mieten für die Bewohner wieder erschwinglich und könne ihr Verbleiben in der Wohnung garantiert werden.

Im Anschluss daran stellt die Soziologin Silke van Dyk in ihrem Vortrag allgemeiner die Frage: „Wem gehört das Öffentliche?“ Angesichts all der Mängel plädiert sie dafür, dass die zentralen Elemente der „Daseinsvorsorge“, der Existenzsicherung, der Gesundheit, der Bildung, der Kommunikation usw., weder in die Hände der Privatwirtschaft gehören noch von der staatlichen Bürokratie verwaltet werden, sondern dass sie die Rechtsgestalt eines „Sozialeigentums“ erhalten, die den einzelnen nicht allein den Zugang zu den öffentlichen Gütern garantiert, sondern die dem gesellschaftlichen Kollektiv auch die rechtliche Verfügungsgewalt der Gestaltung des Öffentlichen zuerkennt.

Der anschließend gezeigte Film über „Vio.Me“ gibt exemplarisch ein eindrucksvolles Bild des Kampfs der Chemiearbeiter:innen in Thessaloniki um ihren Betrieb. In ihm stehen sich zwei Eigentumsrechte gegenüber: auf der einen Seite das Recht der kapitalistischen Privateigentümer des Betriebs, die mithilfe des griechischen Staates ihr Eigentum zurückfordern; auf der anderen Seite das Recht des Produktionskollektivs, das mit der Unterstützung einer internationalen Solidaritätsbewegung das Recht auf die kollektive Selbstverwaltung des Betriebs einfordert.

In ihrem anschließenden Vortrag hebt die Ökonomin und Historikerin Friederike Habermann zunächst hervor, dass die gegenwärtig vorherrschende Form des Eigentums eine recht neue Erfindung gewesen sei, die die vormaligen gemeinwirtschaftlichen Praktiken mit brachialer Gewalt abgelöst und die Menschen in die Abhängigkeit entfremdeter Lohnarbeit geführt habe. Sie plädiert für eine menschengerechte und solidarische Ökonomie jenseits der Arbeit und des Eigentums, in deren Zentrum nicht der Markt und der Tausch, sondern das Teilen, das gegenseitige Geben und Nehmen, steht, und in der die Arbeit selbstbestimmte Tätigkeit ist. Diese Ökonomie habe ihr Vorbild in den Zusammenschlüssen unterschiedlicher Initiativen zu einem Netzwerk wie dem „Now-Net“, in dem praktische Erfahrungen ausgetauscht wie theoretische Überlegungen diskutiert werden.

Zum Abschluss richtet der Philosoph Alexander von Pechmann die Aufmerksamkeit auf die Zukunftsfragen der Bewältigung der globalen ökologischen wie der sozialen Krise in diesem Jahrhundert. Da es für ihn klar ist, dass unter den Bedingungen des kapitalistischen Eigentumsrechts diese Krisen nicht gelöst werden können, plädiert er für die Art einer notwendig gewordenen internationalen Kooperation, in der die letzte Verfügungsgewalt des Eigentümers die „Vereinten Nationen“ als Repräsentantin der Menschheit insgesamt innehaben.

Verfasst wurden die Berichte über die Vorträge von den Mitgliedern der Redaktion.

Der anschließende Beitrag von Alexander von Pechmann befasst sich mit den zwei Eigentumsartikeln im deutschen Grundgesetz. Während Art. 14 GG das private Eigentum zum Inhalt hat, enthält Art. 15 GG die Grundsätze der Vergesellschaftung und der Überführung in Gemeineigentum. Die Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte beider Artikel im Parlamentarischen Rat zeige, dass den „Müttern und Vätern des Grundgesetzes“ keineswegs die „Soziale Marktwirtschaft“ vor Augen stand, sondern die alternative Wahl zwischen Privat- und Gemeineigentum.

Der Artikel von Bernhard Schindlbeck setzt sich abschließend kritisch mit den rechtsphilosophischen Begründungen des Privateigentums durch Kant, Hegel und Fichte auseinander sowie mit den historisch unterschiedlichen Theorien von Aristoteles bis zum Liberalismus des 20. Jahrhunderts, die das vermeintliche Recht auf das Eigentum an der Arbeitskraft anderer und damit der Ausbeutung zu legitimieren versuchen.

Den Beiträgen schließt sich der Rezensionsteil zu einschlägigen Büchern zum Thema an.
Das Sonderthema führt in gewisser Weise die Thematik des letzten Hefts zur „Identitätspolitik“ fort. In seinem Beitrag unterscheidet Burkhard Liebsch zwischen einer theoretisch notwendigen Differenzierung und einer aus politischen Motiven vorgenommenen Diskriminierung. Er kommt zum Ergebnis, dass die Lösung des Problems letztlich nur im Verfahren einer ständigen und offenen Selbstkritik gefunden werden kann.

Rezensionen von aktuellen und interessanten Neuerscheinungen schließen das Heft ab.

Die Redaktion

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