Gabriel Zucman

Reichensteuer

Aber richtig! Warum Milliardäre zu wenig Steuern zahlen und wie wir das ändern

Tb., 63 Seiten, 12,- €

Berlin 2026 (Suhrkamp-Verlag)

von Bernd M. Malunat

‚Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass die Superreichen kaum Steuern zahlen‘ – so könnte man die kleine Schrift des in vielen Kreisen mittlerweile höchst angesehenen französischen Ökonomen Gabriel Zucman kurz und bündig zusammenfassen.

Interessanter als dieses knappe Resümee erscheint aber, dass es dem Autor nicht – in erster Linie – darum geht, die Steuereinnahmen der Staaten zu verbessern, sondern darum, den Grundsatz der Gleichheit bei öffentlichen Abgaben einzulösen, wie er in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 in Artikel 13 festgelegt worden war (32). „Das ist der Sinn der Mindeststeuer für Ultrareiche, für die ich eintrete“ (16).

Zugleich erweitert der Autor dieses Verfassungs-Postulat um die kryptische Überlegung, dass „niemand weiß, wann genau die Konzentration des Reichtums zu jenem Kipppunkt führt, der andere Gesellschaften vor der unseren untergehen ließ“ (34); gewiss aber sei, dass „große Vermögen … eine Macht verleihen, die zu ignorieren ein Fehler wäre“ (53). Das gelte besonders für multinationale Konzerne, die unter anderem durch Steuerflucht „erheblich zu der Verschärfung von Ungleichheiten, dem Anstieg der Staatsverschuldung und dem Triumph eines Ohnmachtsgefühls (beitrugen), dem Nährboden, auf dem gegenwärtige reaktionäre Bewegungen gediehen sind“ (15).

Die Schrift bezieht sich in großen Teilen auf die in Frankreich gegebenen Bedingungen, seine Erklärungen lassen sich jedoch durchaus auch auf andere Staaten anwenden, weil die Verhältnisse in den meisten Industrieländern sehr ähnlich seien. Zucman beginnt seine Darstellung deshalb mit einer kurzen Einführung in die Volkswirtschaftslehre. Das Aufkommen sämtlicher staatlicher Steuern in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ergibt die Abgabenquote (die in Frankreich auf ziemlich hohem Niveau bei 51 Prozent liegt). Dieser Wert gilt mehr oder minder für alle Einkommensgruppen – mit einer Ausnahme: den Milliardären (25). „Die Abgabenquote sinkt für diese Gruppe drastisch auf insgesamt 25 Prozent“ (26). Das liege daran, dass Milliardäre keine nennenswerten Abgaben außer der Körperschaftssteuer zahlen, weil ihr Vermögen hauptsächlich aus Aktien besteht. Damit kommt der Autor „zum Kern des Themas“ (29).

Milliardäre beziehen ihr Einkommen zu etwa 90 Prozent aus den Dividenden der Aktien ihres Unternehmens, die jedoch auf Holdings übertragen werden können, die aufgrund der sogenannten ‚Mutter-Tochter-Richtlinie‘ der EU mit einer so geringen Körperschaftssteuer belastet werden, dass sich sämtliche französische Milliardäre in einer beliebigen Steueroase niederlassen könnten, Frankreichs Steuereinnahmen aber quasi unverändert blieben (30 f.). (In den USA werden zwar auf die an Holdings gezahlten Einkommen prohibitive Abgaben erhoben; um der Besteuerung dennoch zu entgehen, werden einfach keine Dividenden mehr ausgeschüttet, und das für den Konsum nötige bisschen Geld können die Eigentümer sich leihen (41 f.)). Damit rücken der Staatshaushalt sowie die Staatsverschuldung ins Blickfeld, die in so gut wie allen Staaten hoch, in Frankreich aber besorgniserregend hoch ist.

Um der Steuerungerechtigkeit zu begegnen, aber auch um den Defiziten in den Haushalten der Staaten entgegenzuwirken, schlägt Zucman die Einführung eines Steuersatzes für Ultrareiche von mindestens 2 Prozent, ab einem Vermögen von 100 Millionen Dollar vor. Er sieht das als eine Art „Ausgleichsabgabe“ (44) an, die nur zur Anwendung komme, wenn die bereits entrichteten Steuern niedriger lägen. Nach seinen Berechnungen könnte das auf europäischer Ebene zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 67 Milliarden Euro, weltweit von 300-380 Milliarden Dollar führen (43); allein für Deutschland ermittelt er einen Betrag von 17 Milliarden Euro (5).

Nach seinen Berechnungen beträgt der Vermögensertrag von Millionären durchschnittlich 6 Prozent jährlich. Eine Vermögenssteuer von mindestens 2 Prozent würde diesen Ertrag also bloß um ein Drittel verringern, käme aber zusammen mit den anderen Abgaben, die Ultrareiche abzuführen haben, auf etwa die Steuerquote, die Durchschnittsfranzosen zu zahlen haben. Dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung wäre damit Genüge getan.

Um seinem Vorschlag Durchschlagskraft zu verleihen, hält es der Autor für unverzichtbar, die Steuerflucht zu verhindern. Dafür schlägt er eine Art von Wegzugsteuer vor, wie sie etwa von den USA praktiziert wird, die ihre Bürger besteuern, unabhängig davon, wo sie in der Welt leben, mit der überzeugenden Erklärung, dass sie die Entstehung ihres Vermögens auch der staatlich vorgehaltenen Infrastruktur und den öffentlichen Diensten wie Sicherheit, Gesundheit und Bildung verdanken. Schließlich tritt er dem verbreiteten Vorurteil entgegen, dass Innovationen und Wachstum durch eine Vermögenssteuer beeinträchtigt würden. Bei der Mehrheit der Betroffenen liege die Rendite ihrer Vermögen deutlich über 2 Prozent, was es ihnen erlaube, diese Mindeststeuer allein aus den Erträgen zu bezahlen. Die weniger profitablen Unternehmen wie Start-ups müssten sich von Anteilen trennen, etwa durch Verkauf, was ohnehin fast regelmäßig an Investmentfonds geschieht; profitable Unternehmen könnten ihre Steuerschuld in Naturalien, also mit Aktien begleichen, die in einem gemeinnützigen Staatsfond landen würden.

Der Autor ist jedenfalls überzeugt, dass sich die „Mindeststeuer für Ultrareiche letztlich als das durchsetzen (wird), was sie ist: eine Selbstverständlichkeit“ (56); denn es gibt „kein technisches Hindernis: Es ist vielmehr eine Frage des politischen Willens“ (11), den er angesichts der jüngeren Entwicklungen offenbar erwartet, weil sich mehrere internationale Vereinbarungen darauf bereits verständigt haben.

Zucman hat fraglos eine ermutigende Schrift vorgelegt; ermutigend deshalb, weil sich auf der Weltbühne zugleich das schiere Gegenteil abzeichnet. Die Ungleichheit der Vermögen wächst, im Norden wie im Süden und innerhalb dieser Regionen. Dies hat gravierende Auswirkungen sowohl auf die liberalen als auch die stark zunehmenden libertären und illiberalen Demokratien. Deshalb darf man sich mit den Ergebnissen seiner Untersuchungen nicht zufriedengeben. Eine Reichensteuer ist unabdingbar. Sie sollte aber nicht auf die Vermögenssteuer begrenzt werden, sondern auch alle anderen Steuern, insbesondere die auf Eigentum, ins Blickfeld zu rücken. Das wäre dann wirklich ‚richtig!‘.

Anmerkung: Der Übersetzung ins Deutsche hätte es gut getan, ergänzend auch die deutschen Verhältnisse etwas stärker zu berücksichtigen, etwa die geltende Wegzugsbesteuerung, und sei es nur mit passenden Anmerkungen.

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