Ethik und Verständigung

Jürgen Habermas und sein (falsch verstandener) Kant

von Bernhard Schindlbeck

„Max: das Unbedingte. Es gibt nichts anderes!“ (Theodor W. Adorno, Brief an Max Horkheimer 20.10.1952)

I.

Es gibt also in der Auseinandersetzung um Argumente gar keinen „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Diese so schön und friedlich klingende Floskel, um nicht zu sagen: Leerformel, suggeriert nur, dass das Miteinandersprechen (die Sprache) grundsätzlich andere Arten der Auseinandersetzung, etwa die physische (Gewalt), ersetzen würde. Und man fällt gerne auf diese Suggestion herein, besonders dann, wenn sie auch noch den Aufkleber „Vernunft“ bekommt. Denn „vernünftig“ sein will jeder. Vernunft (was immer man darunter versteht) nimmt jeder gerne für sich in Anspruch.

Blickt man etwas genauer auf den Politikbetrieb, findet man kein Beispiel für diesen „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Oder soll man das „bessere“ Argument daran erkennen, was sich „durchsetzt“? Das hieße: Wenn in Deutschland eine Partei für ein Tempolimit auf Autobahnen und eine andere Partei dagegen argumentiert, dann hat sich (jedenfalls bisher) die Partei mit dem Argument gegen das Tempolimit durchgesetzt. Wenn sich aber die Güte des Arguments nicht an der faktischen Durchsetzung ablesen lässt, woran dann? Muss die Feststellung, welches Argument das bessere ist, dann etwa auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden?

Zwar leitet sich das Wort Parlament aus dem Französischen parler (sprechen) ab. Und in der Tat wird in Parlamenten sehr viel gesprochen. Aber dass in der Politik der parlamentarischen Demokratie die gegensätzlichen Parteien einander durch Sprechen „überzeugen“, ist nur ein überaus gern gepflegter Mythos. (Ein noch schlimmerer Mythos ist die Annahme, es ginge, wie Habermas unermüdlich wiederholt, um Deliberation.) In den Gesprächen (vor allem jenen hinter den Kulissen und verschlossenen Türen) werden Kompromisse geschlossen und Kuhhandel getrieben. Partei A macht bei dem von Partei B geplanten Vorhaben mit, wofür Partei B bei einem Vorschlag von Partei A zustimmen muss. Daran wäre gar nichts auszusetzen, wenn es nicht als ein „Austausch von Argumenten“ und ein „Überzeugen“ ausgegeben würde. Der naive Bürger glaubt so etwas gern, weil es eine Kuschelform des Konflikts darstellt; und richtigen Streit mag der brave Staatsbürger nicht. In politischen Kommentaren heißt es meist, es werde um eine Lösung „gerungen“. Das kann dann alles Mögliche bedeuten, bis hin zum Einsatz von Versprechen, Vergünstigungen, Drohungen, auch Erpressung. Wenn erst das Ergebnis auf dem Tisch liegt, kann man wieder sagen, hier habe sich der “zwanglose Zwang des besseren Arguments“ durchgesetzt. Wie schön, sagen dann alle, wie vernünftig. Denn es geht doch um „unser aller Wohl“ und das „große gemeinsame Ganze“, dem die Vernunft, die Deliberation, das Abwägen der Argumente (zumindest in der Theorie) dienen. Mit Floskeln wie dem „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ lässt sich eine dubiose Realität erfolgreich schönreden.

Sich darüber empören kann man nur, wenn man vergisst oder nicht bedenkt, dass Beratungsfirmen aller Art auch in der Politik und der Wirtschaft (für diese oder jene oder wieder eine andere Seite) tätig sind und ihren Kunden „Argumente“ liefern, die im öffentlichen Diskurs eine Rolle spielen sollen, also im Dienstleistungssektor längst zu Waren geworden sind. Argumente kann man kaufen.

II.

Hinter der „praktischen Vernunft“, die dem „einzelnen Aktor zugeschrieben“ werde, steht natürlich die Ethik Immanuel Kants, die Habermas durch „kommunikative Vernunft“ überwinden und ablösen zu müssen meint, da sie – wie noch zu sehen sein wird und wie er immer wieder behauptet – angeblich „monologisch“, „monadisch“ oder gar „solipsistisch“ sei.

Habermas trimmt alles möglichst auf Verständigung. Wenn der Folterer seinem Opfer Informationen oder ein Geständnis abpresst, wenn in manchen US-Bundesstaaten der Henker dem Delinquenten befielt, sich unter den Galgen zu stellen oder die Gaskammer zu betreten, dann findet dabei eben Kommunikation und Verständigung statt. Man kann es sogar unter „Kooperation“ subsumieren.

III.

Man könnte nun zusammenfassen, dass es sich in der Auseinandersetzung Hegels und Habermas‘ mit diesem Aspekt von Kants Ethik offenbar nur um ein offenkundiges Missverständnis dergestalt handelt, dass sie irrtümlich glauben, der kategorische Imperativ sei dazu da, Handlungsnormen zu erzeugen, und dieses Missverständnis sei nun geklärt. Die Sache ist aber interessanter.

In der Kritik der praktischen Vernunft dient das Depositum (Eigentum) nur als plausibles Beispiel zur Veranschaulichung der internen Logik des kategorischen Imperativs. Hegels Lakonismus, was denn so schlimm wäre, wenn es kein Eigentum gäbe, kann man (etwa als Kommunist) zustimmen, oder man kann ihn (als Konservativer, Liberaler oder mit sonstiger politischer Intention) als naiv und unreflektiert zurückweisen.

Man kann ihn aber auch für philosophische Zwecke zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass Hegel Kants weiteres Beispiel aus der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (nämlich das oben erwähnte lügenhafte Versprechen) offenbar nicht kannte, denn bei diesem Beispiel ist sein Einwand, wie er ihn im Naturrechtsaufsatz vorbringt, aus logischen Gründen nicht möglich.

Beim Depositum-Beispiel, das ein kategorisches Diebstahlverbot illustriert, hat der Imperativ („Du sollst nicht stehlen.“) eine soziale Institution zur Voraussetzung, nämlich die Existenz von Eigentum. Dieser Imperativ ist also nur in Gesellschaften formulierbar, die Privateigentum kennen. Die Frage, ob Privateigentum wirklich eine transzendentale Kategorie im Sinne Kants und eine notwendige Bedingung für Freiheit ist, kann hier dahingestellt bleiben. (Nur am Rande sei angemerkt: sie ist es nicht.) Wichtig ist nur, dass der Imperativ auf der Gegebenheit einer Voraussetzung aufruht, während das Verbot des lügenhaften Versprechens (bzw. das Lügenverbot) ohne jede Voraussetzung gilt und Hegels Einwand hier also hinfällig ist.

Kant geht es im kategorischen Imperativ darum, ob sich eine Maxime bei Verallgemeinerung selbst „zerstört“, sodass die Handlung (beispielhaft die Lüge oder der Diebstahl) gar nicht mehr möglich ist – oder nicht. Wenn das allgemeine Gesetz heißt, dass man beim Versprechen den anderen belügen soll (d.h. die Absicht haben soll, das Versprechen nicht zu halten), dann ist ein Versprechen (auch ein lügenhaftes Versprechen) rein logisch nicht mehr möglich. Die Verallgemeinerung einer Handlungsmaxime in ein allgemeines gesetzmäßiges Gebot zu stehlen, würde, so Hegel, das Eigentum unmöglich machen, was er unproblematisch findet. Aber diese Argumentation funktioniert nicht beim Beispiel des Lügenverbots aus der Grundlegung. Wahrhaftigkeit hat nämlich keine soziale institutionalisierte Voraussetzung, wie sie das Eigentum hat. Zwar kann man sagen: Wenn es kein Eigentum gäbe, wäre das nicht problematisch. Aber man kann nicht sagen: Wenn es keine Aufrichtigkeit gäbe, wäre das doch nicht problematisch. Ein Gebot zu lügen kann eben nicht „als ein absolutes Sittengesetz ausgesprochen werden“. Das Gebot der Aufrichtigkeit (Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit) hat – anders als das Gebot, nicht zu stehlen – keine institutionalisierte soziale Voraussetzung. Es besteht hier also ein struktureller (und damit kategorialer) Unterschied. Stehlen kann man nur unter der Voraussetzung, dass es Eigentum gibt. Das Lügenverbot, anders gesagt: das unbedingte Gebot der Aufrichtigkeit besteht voraussetzungslos.

Zweifellos bietet also die Grundlegung das bessere und überzeugendere Beispiel zur Veranschaulichung des kategorischen Imperativs. Gleichzeitig wird in der Gegenüberstellung von Depositum und Lüge aber auch klar, dass man bei Maximen unterscheiden muss zwischen solchen, die (möglicherweise unausgesprochene oder unerkannte) sozial-institutionelle Voraussetzungen, d.h. Bedingungen enthalten, und anderen, die selbst völlig voraussetzungs- und bedingungslos, d.h. unbedingt gelten. Es gibt keine andere Handlungsweise, die so voraussetzungslos und so direkt mit der Ursprungsformulierung des kategorischen Imperativs begründet ist, wie aufrichtige Kommunikation. Auch die Diskursethik von Apel und Habermas fordert grundsätzlich Aufrichtigkeit in der Kommunikation, aber bei ihnen bleibt die Forderung unbegründet.

IV.

Man kann, was Kant in der Grundlegung aufweist, als Lügenverbot ausdrücken oder als Betrugsverbot (die Lüge ist ja immer eine Form des Betrugs, nicht nur eine bloße Nichtübereinstimmung von res und intellectus in der Aussage, sondern primär die Absicht, jemanden mit einer Aussage zu hintergehen); das damit kenntlich gemachte Phänomen ist unverkennbar die unmittelbare, allen weiteren sozialen Konstellationen zugrunde liegende interpersonale Beziehung, die hier als das von aller Ethik gemeinte Grundparadigma zutage tritt.

Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die Ethik, insofern sich damit offensichtlich eine Hierarchie von Normen andeutet: es gibt Gebote und Verbote, die möglicherweise anderen vorgeordnet sind. Zumindest eine Norm ist als die bedeutendste ausgewiesen: das Gebot der Aufrichtigkeit ist nicht eine Option neben der Lüge, sondern sie ist die Handlungsweise, von welcher die Lüge, die stets nur als Negation der Ehrlichkeit auftreten kann, parasitär zehrt. Lügen kann man nur, weil es verboten ist. (Dies ist ein einfacher logischer Zusammenhang, den manche Soziologen und Psychologen, die aus Statistiken über die empirische Häufigkeit von Lügen auf deren angebliche soziale Notwendigkeit schließen, gerne übersehen.)

V.

Missverstanden wird der kategorische Imperativ häufig, weil (a) der logische Mechanismus der „Selbstzerstörung“ der Maxime nicht gesehen wird, weil (b) Kants Formulierung „wollen können“ nicht als logisches Können, sondern als wünschen, gutheißen etc. verstanden wird, und weil (c) die Maxime (das Handlungsprinzip des Individuums) intentionalistisch interpretiert wird als Absicht, Wunsch, Begehren oder Interesse.

Wenn dieselbe Sprache sowohl in der Lebenswelt (mit ihrer kommunikativen Vernunft) als auch in den zweckrationalen Systemzusammenhängen (mit ihrer instrumentellen Vernunft) in Erscheinung tritt, dann wird es schwer, beide in der (in beiden Welten stattfindenden) konkreten Lebenspraxis voneinander zu trennen. In welche von beiden gehört das Wartezimmer in der Arztpraxis, das Klassenzimmer in der Schule, die Zelle in der Justizvollzugsanstalt, die Kantine in der Fabrik, die Mensa in der Universität?

Vor eine ähnliche Frage sieht sich auch Kants „praktischer Imperativ“ (die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs) gestellt. Die Forderung „Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ ist nur auf den ersten Blick völlig überzeugend. Allerdings tut sich die Frage auf, wo genau in der realen Lebenspraxis die Grenzlinie zwischen „jederzeit zugleich“ und „niemals bloß“ gezogen werden muss. Anerkennt der kapitalistische Arbeitgeber seinen Beschäftigten als Zweck an sich selbst, indem er diesem im Krankheitsfall den Lohn eine bestimmte Zeit lang weiter bezahlt? Oder tut er dies nur aus zweckrationalen Überlegungen, weil er den Arbeiter danach weiter als Mittel gebrauchen will? Die Grenze kann nicht definiert und gezogen werden. Auch nicht zwischen System und Lebenswelt.

VI.

Habermas hat Kants kategorischen Imperativ, dessen Zweck und interne Logik so wenig verstanden wie Hegel. Manche seiner Umformulierungen und Behauptungen über Kant sind aber beinahe absurd. Das liegt daran, dass er im kategorischen Imperativ den Begriff der Maxime (die einer Handlung zugrunde liegt) irrtümlich als Absicht, Motiv, Wunsch oder Interesse einer Person (also intentionalistisch in einem voluntaristischen Sinn) versteht. Damit versteht er auch nicht die innere Logik des kategorischen Imperativs, aus der hervorgeht, ob die Maxime verallgemeinerbar ist oder nicht. Wie gesagt: Kant geht es nur darum, ob eine Maxime bei Verallgemeinerung sich selbst „zerstört“, sodass die Handlung (beispielhaft die Lüge oder der Diebstahl) gar nicht mehr möglich ist – oder ob sie sich nicht zerstört, sodass die Handlung erlaubt ist. Für diese rein logische Prüfung bedarf es einer Kommunikation mit anderen so wenig wie bei dem einfachen Syllogismus „Wenn a größer b und gleichzeitig b größer c, dann ist a größer als c“. Man muss nicht mit anderen sprechen, um zur korrekten Schlussfolgerung zu gelangen.

Aber wie viele andere Kant-Interpreten glaubt Habermas, es gehe um eine Prüfung, ob der Wunsch oder das Interesse der konkreten Person für alle wünschenswert sei. Deshalb wirft er Kant vor, dass sein Moralprinzip monadisch, monologisch oder solipsistisch sei, während doch über die Verallgemeinerung kollektiv gesprochen und verhandelt werden müsse.

Somit meint er, Kants Moralprinzip zu einem Diskursverfahren „reformulieren“ zu müssen. Und er verwechselt (mögliche) Verallgemeinerbarkeit mit (faktischer) Verallgemeinerung. Er glaubt auch, dass der kategorische Imperativ – der ja nur ein Prüfverfahren über die Erlaubtheit einer Handlung ist – ein Gebot erzeuge, das dann für alle gelte.

Den Beginn der „Detranszendentalisierung“ erkennt er vor allem in Hegels Jenaer Phase, in der Sprache, Arbeit und Interaktion (Anerkennung) für Hegel die entscheidende Rolle spielen, und die er schon 1967 im Aufsatz Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels Jenenser Philosophie des Geistes ausführlich thematisiert hatte. In diesen „Medien“, glaubt Habermas, verorte Hegel das Subjekt ohne Rekurs auf Absolutheit, Unbedingtheit und Noumenalität in den konkreten sozialen Kontexten, in denen die „gemeinsame gültige Praxis“ einer „geteilten Lebensform“ immer schon am Walten sei. Für Hegel war die antike Polis das Muster der durch den „Volksgeist“ etablierten konkreten „Sittlichkeit“ in Gemeinschaft oder Staat (mit der er Kants Ethik ersetzen wollte), und wie Hegel blendet auch Habermas die repressiven Seiten dieser „Sittlichkeit“ aus, etwa wenn er sich blind für Kolonialismus und Sklaverei, für ökonomische Ausbeutung und politische Repression als Bedingung der Möglichkeit der modernen Gesellschaft zeigt. (Wer wissen will, wie sich Hegels „konkrete Sittlichkeit“ im 20. Jahrhundert im ländlichen Raum zeigt, muss nur Peter Fleischmanns Film Jagdszenen aus Niederbayern von 1969 ansehen.)

VII.

Wie so viele sieht auch Habermas nicht, dass es Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und in der Kritik der praktischen Vernunft nicht um Moral, sondern um die Erklärung von Ethik als Bedingung der Möglichkeit für Normativität (die sich in Recht und Moral konkret, aber kontingent und bislang immer repressiv ausbuchstabiert) geht. Erst in der Metaphysik der Sitten mit der Rechtslehre und der Tugendlehre (zwölf Jahre nach der Grundlegung) entwickelt Kant konkrete Normen des Rechts sowie der Moral. Dass viele davon mehr als dubios sind, wurde bereits erwähnt. In der Ethik weist Kant nach, wie Freiheit – die in der dritten Antinomie der Kritik der reinen Vernunft nur als Möglichkeit ausgewiesen wurde – gedacht werden muss, nämlich als Autonomie und worin diese besteht: in der Selbstgesetzgebung des Subjekts, die in der Orientierung an dem „kategorischer Imperativ“ genannten Sittengesetz besteht.

Es bedarf dazu keines Diskurses und keiner Verhandlungen über eine „kooperative Durchführung einer jeweiligen Argumentation“. Habermas versteht auch den strengen Sinn von Autonomie nicht, den diese bei Kant hat. Er verwendet Wörter, die auch Kant verwendet (Maxime, Verallgemeinerung, Gesetz, Autonomie), aber er meint mit ihnen nicht das, was Kant damit meint. Was Autonomie im empirischen Sinn bedeuten kann, ist entweder fraglich, oder es führt in einen beliebigen Voluntarismus. Dass jedoch Sprache als solche nicht zu leisten im Stande ist, was Habermas ihr zumutet, dass auch Kriegserklärungen unter sprachlicher Verständigung rubriziert werden können, dass der Sprache kein ethisches Apriori, auch kein Wahrhaftigkeitsgebot inhärent ist, wird sofort klar, wenn man sich vergegenwärtigt, inwiefern Habermas Kants transzendentalphilosophische Errungenschaft auf einer (nachmetaphysisch genannten) empirischen Ebene stattfinden lassen will. Das vermeintliche monologische Element Kants ersetzt er dabei durch das Gespräch, in dem sich die Teilnehmer auf gemeinsame Normen einigen. Aber dafür bräuchte er den gesamten Kantischen Apparat überhaupt nicht. (Auch Karl-Otto Apel hat nur eine Umbenennung von „transzendentalphilosophisch“ in „transzendentalpragmatisch“ vorgenommen und dabei der „Kommunikationsgemeinschaft“ ein Apriori unterstellt, das von Kant geborgt war.) Aber die Sprache enttäuscht. Wie Wittgenstein erklärte, sind unsere „Sprachspiele“ mit bestimmten „Lebensformen“ verwoben, und letztere sind immer auch durch Entfremdung, Ausbeutung, Streben nach sinnlosem Reichtum und strukturelle oder manifeste Gewalt charakterisiert. Die Sprache kann dies nur beschreiben – und Alternativen, d.h. Befreiung fordern. Aber letzteres ist kein kommunikatives Apriori.

VIII.

  1. Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns. Erster Band, Frankfurt/Main 1988, 52 f. ↩︎
  2. Jürgen Habermas, Der philosophische Diskurs der Moderne, Frankfurt/Main 1989, 291. ↩︎
  3. Jürgen Habermas, Einen unbedingten Sinn zu retten ohne Gott, ist eitel. Reflexionen über einen Satz von Max Horkheimer. In: Matthias Lutz-Bachmann und Gunzelin Schmid-Noerr (Hg), Kritischer Materialismus. Zur Diskussion eines Materialismus der Praxis, München 1991, 125-142, hier 139 f. ↩︎
  4. Jürgen Habermas, Kommunikatives Handeln und detranszendentalisierte Vernunft, Stuttgart 2001, 13. ↩︎
  5. Alex Buri, Hilary Putnam, Frankfurt u. New York 1994, 10. ↩︎
  6. Hans Albert, Traktat über kritische Vernunft, Tübingen 1975, 11 f. ↩︎
  7. Jürgen Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt/Main, 1991, 185-198; hier 195; vergl. Auch: Jürgen Habermas, Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln, Frankfurt/Main, 1983, 105-108. ↩︎
  8. t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_101213062/katherina-reiche-ministerium-bestellt-wohl-lobby-argumente-fuer-kraftwerke.html (15.04.2026) ↩︎
  9. spiegel.de/wirtschaft/katherina-reiches-ministerium-bat-enbw-um-argumente-fuer-gaskraftwerke-a-1ce69ada-8eff-444b-a7f9-4eaf4d6e5447 (15.04.2026) ↩︎
  10. Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns. Erster Band, 187. ↩︎
  11. Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/Main 1992, 17 f. ↩︎
  12. Jan Philipp Reemtsma, Gewalt und Vertrauen. Grundzüge einer Theorie der Gewalt in der Moderne. In: ders., Gewalt als Lebensform. Zwei Reden, Stuttgart 2016, 29-62, hier 51 und 48. ↩︎
  13. G. W. F. Hegel, Phänomenologie des Geistes, Werke (hg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel) Band 3, Frankfurt/Main 1977, 148 f. ↩︎
  14. Jürgen Habermas, Wahrheit und Rechtfertigung, Frankfurt/Main 2004, 211. ↩︎
  15. Jürgen Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt/Main 1991, 9-30. ↩︎
  16. Habermas‘ eigenes Fazit ist eine eher moderierend-unverbindliche Stellungnahme: „Zusammenfassend läßt sich sagen, daß sich Hegels Einwände weniger gegen die reformulierte Kantische Ethik selber richten als vielmehr gegen einige, auch von der Diskursethik nicht auf Anhieb gelöste Folgeprobleme …“; a.a.O., 28. ↩︎
  17. G. W. F. Hegel, Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verhältnis zu den positiven Rechtswissenschaften, in: ders., Werke (hg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel) Band 2, Frankfurt/Main 1986, 462. ↩︎
  18. ebd., 461. ↩︎
  19. Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, AA, 421. ↩︎
  20. ebd., 403. ↩︎
  21. Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, AA, 27. ↩︎
  22. Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, A 445 / B 478. ↩︎
  23. Immanuel Kant, Grundlegung, a.a.O., 421. ↩︎
  24. ebd., 429. ↩︎
  25. ebd., 428. ↩︎
  26. Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen (1932), Berlin 1991, 55. ↩︎
  27. Markus Gabriel, Moralische Tatsachen. Warum sie existieren und wie wir sie erkennen können, München 2025, 10. ↩︎
  28. Georg Geismann, Kant und kein Ende. Band 1: Studien zur Moral-, Religions- und Geschichtsphilosophie, Würzburg 2009, 197-206. ↩︎
  29. Hegel, a.a.O., 461. ↩︎
  30. Hegel, a.a.O., 462. ↩︎
  31. ebd.; Hegel übernimmt hier den Wortlaut „indem ein solches Prinzip als Gesetz sich selbst vernichten würde“
    aus der Kritik der praktischen Vernunft (§ 4, Anmerkung). ↩︎
  32. Auf die Frage, inwieweit diese Begründung als gelungen zu betrachten ist oder nicht, kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. dazu etwa Manfred Brocker, Kants Besitzlehre. Zur Problematik einer transzendentalphilosophischen Eigentumslehre, Würzburg 1987; Wolfgang Kersting, Recht, Gerechtigkeit und demokratische Tugend. Abhandlungen zur praktischen Philosophie der Gegenwart, Frankfurt/Main 1997; Rainer Friedrich, Eigentum und Staatsbegründung in Kants Metaphysik der Sitten, Berlin u. New York 2004; Peter Unruh, Die vernunftrechtliche Eigentumsbegründung bei Kant. In: Andreas Eckl und Bern Ludwig (Hg), Was ist Eigentum? Philosophische Positionen von Platon bis Habermas, München 2005, 133-147. ↩︎
  33. Immanuel Kant, Grundlegung, a.a.O., 421. ↩︎
  34. Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Werkausgabe Band VIII, hg. von Wilhelm Weischedel, Frankfurt/Main 1989, 331. ↩︎
  35. Immanuel Kant, Grundlegung, a.a.O., 421. ↩︎
  36. Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, a.a.O., 453. ↩︎
  37. ebd., 345. ↩︎
  38. ebd., 433. ↩︎
  39. Ein häufiges (weiter unten erklärtes) Missverständnis besteht darin, dass die Verallgemeinerbarkeit (das „Wollen können“ der Verallgemeinerung) nicht logisch verstanden wird, sondern von den zeitlichen Folgen her. Dann sagt man: Wenn jedermann mordet, gibt es bald niemanden mehr, den man ermorden könnte; und dann ist das Morden nicht mehr möglich. ↩︎
  40. Max Horkheimer und Theodor W. Adorno, Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente (1947), Frankfurt/Main 1971, 107. ↩︎
  41. Jürgen Habermas, Einen unbedingten Sinn zu retten ohne Gott, ist eitel. Reflexionen über einen Satz von Max Horkheimer. In: Matthias Lutz-Bachmann u. Gunzelin Schmid Noerr (Hg), Kritischer Materialismus. Zur Diskussion eines Materialismus der Praxis, München 1991, 125-142, hier 126. ↩︎
  42. Jürgen Habermas, Wahrheit und Rechtfertigung, 11. ↩︎
  43. Jürgen Habermas, Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels Jenenser Philosophie des Geistes. In: ders., Technik und Wissenschaft als ‚Ideologie‘, Frankfurt/Main 1968, 9-47. ↩︎
  44. ethikos 11. Arbeitsbuch für den Ethikunterricht in der Oberstufe, München 2009, 62. ↩︎
  45. Kant für Anfänger. Der kategorische Imperativ. Eine Lese-Einführung von Ralf Ludwig, München 1995, 74. ↩︎
  46. Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/Main 1992, 18. ↩︎
  47. Jürgen Habermas, Zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufsätze, Frankfurt/Main 2009, 52. ↩︎
  48. Reinhard Brandt, Immanuel Kant – Was bleibt?, Hamburg 2010, 90. ↩︎
  49. Jürgen Habermas, Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Frankfurt/Main 1997, 65. ↩︎
  50. ebd. ↩︎
  51. Jürgen Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, a.a.O., 145. ↩︎
  52. Thomas McCarthy, Kritik der Verständigungsverhältnisse, Frankfurt/Main 1980, 371; zit. nach: Jürgen Habermas, Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln, Frankfurt/Main 1983, 77. ↩︎
  53. Jürgen Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, a.a.O., 145. ↩︎
  54. Jürgen Habermas, Wahrheit und Rechtfertigung, Frankfurt/Main 2004, 186. ↩︎
  55. ebd. ↩︎
  56. Jürgen Habermas, Arbeit und Interaktion, 21. ↩︎
  57. ebd. (Kant-Zitat, Grundlegung, AA, 447) ↩︎
  58. Immanuel Kant, Grundlegung, AA, 39. ↩︎
  59. Jürgen Habermas, Wahrheit und Rechtfertigung, 186, a.a.O., 196 und öfter. ↩︎
  60. Ernst Wolfgang Böckenförde, Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. In: ders., Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt/Main 1991, 92-114, hier 112. ↩︎
  61. Carl Schmitt, Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität (2. Aufl. 1934), Berlin 1990, 49. ↩︎
  62. Jürgen Habermas, Einen unbedingten Sinn zu retten ohne Gott, ist eitel. Reflexionen über einen Satz von Max Horkheimer, a.a.O., 139. ↩︎
  63. ebd. ↩︎
  64. Jürgen Habermas, Vorpolitische Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates? In: ders., Zwischen Naturalismus und Religion, Frankfurt/Main 2005, 106-118, hier 118. ↩︎
  65. Michael Roseneck, Annette Langner-Pitschmann, Tobias Müller (Hg), Den Diskurs bestreiten. Religion im Spannungsfeld zwischen Erfahrung und Begriff, Baden-Baden 2025. ↩︎
  66. Christian Geyer, Wie niedrig soll die Schwelle sein?, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.11.2025, 9. ↩︎
  67. Emmanuel Lévinas, Totalität und Unendlichkeit. Versuch über die Exteriorität (1961), München 2002; ders., Die Spur des Anderen, Freiburg/München 1983. Auch Sartres Analysen zum Blick und Erblickt-werden in Das Sein und das Nichts (Reinbek/Hamburg 1962, 338-397) bieten Ansätze in dieser Richtung. ↩︎
  68. Emmanuel Lévinas, Totalität und Unendlichkeit, a.a.O., 285. ↩︎
  69. Karl Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung, In: MEW 1, 385. ↩︎
  70. Emmanuel Lévinas, Totalität und Unendlichkeit, a.a.O., 286. ↩︎

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